Schriftliche Prüfungen
Hier finden Sie alle schriftlichen Prüfungen aus den letzten Jahren für den Heilpraktiker Psychotherapie.
Wir sind berechtigt, Bildungsschecks und Prämiengutscheine anzunehmen. www.bildungsscheck.de
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Original Heilpraktiker Psychotherapie Prüfungen – spielerisch durchgehen. Hier geht es zu unserer Prüfungssimulation.
Hier finden Sie alle mündlichen Prüfungen für den Heilpraktiker Psychotherapie.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu unseren Ausbildungen.
Die Heilpraktiker Psychotherapie Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Beide Überprüfungsteile erstrecken sich auf die Gebiete, die Sie in unserer Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie lernen.
Im schriftlichen Teil müssen Sie eine Aufsichtsarbeit mit 28 vorgegebenen Fragen (Antwort-Auswahl-Verfahren) fertigen. Hierfür stehen Ihnen 55 Minuten zur Verfügung. Der schriftliche Teil wird vor dem mündlichen Teil durchgeführt. Ausreichende Kenntnisse haben Sie im schriftlichen Teil nachgewiesen, wenn Sie mindestens 75 % der Fragen richtig beantwortet haben. Ist dies nicht der Fall, entfällt die mündliche Überprüfung. Die Erteilung der beantragten Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie muss dann abgelehnt werden. Sind Sie richtig vorbereitet, werden Sie die schriftliche Überprüfung sicherlich gut bestehen.
Die mündliche Überprüfung ist eine Einzelüberprüfung und dauert max. 60 Minuten. Sie wird unter dem Vorsitz eines Arztes/einer Ärztin des Gesundheitsamtes mit den erforderlichen Fachkenntnissen auf dem Gebiet der Psychotherapie durchgeführt. Weiterhin nehmen als Beisitzer zwei Heilpraktiker, die über nachgewiesene Kenntnisse in der Psychotherapie verfügen und psychotherapeutisch tätig sind, gutachterlich an der mündlichen Prüfung teil.
Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen gleich im Anschluss mitgeteilt. Erfahrungsgemäß fällt die mündliche Prüfung bei den Gesundheitsämtern sehr unterschiedlich aus. Sollten Sie in der abschließenden mündlichen Überprüfung keine ausreichenden Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, wird Ihr Antrag auf Erlaubniserteilung nach § 1 Heilpraktikergesetz abgelehnt.
Auf unserer Webseite finden Sie alle Prüfungen der letzten Jahre sortiert nach Datum.
Liebe externen Besucher, die keine Ausbildung bei uns besucht haben und mit dieser Seite arbeiten. Auch für Sie steht dieser Service selbstverständlich kostenlos zur Verfügung. Wir würden uns jedoch sehr freuen, wenn auch Sie uns nach Ihrer mündlichen Prüfung ein Protokoll senden würden. Herzlichen Dank!